Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen

Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte im Blick haben.

Dies beginnt bei der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung und Möglichkeiten der Finanzierung.

Wir beraten unsere Mandanten in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.

Hierbei berücksichtigen wir auch familien- und erbrechtliche Konsequenzen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen.

 

Typische Tätigkeitsfelder:

  • Unternehmensgründung
  • Gesellschaftssatzungen
  • Umwandlung und Umstrukturierung
  • Unternehmenskaufverträge
  • Geschäftsanteilsübertragungen
  • Regelung von Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschafterversammlungen 
  • Hauptversammlungen
  • Aus- und Eintritt neuer Gesellschafter
  • Registeranmeldungen
Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen, Unternehmen, Gründung