Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte im Blick haben.
Dies beginnt bei der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung und Möglichkeiten der Finanzierung.
Wir beraten unsere Mandanten in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.
Hierbei berücksichtigen wir auch familien- und erbrechtliche Konsequenzen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen.
Typische Tätigkeitsfelder:
- Unternehmensgründung
- Gesellschaftssatzungen
- Umwandlung und Umstrukturierung
- Unternehmenskaufverträge
- Geschäftsanteilsübertragungen
- Regelung von Unternehmensnachfolgen
- Gesellschafterversammlungen
- Hauptversammlungen
- Aus- und Eintritt neuer Gesellschafter
- Registeranmeldungen
