Ehe, Partnerschaft, Familie

Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare: Je nachdem, für welche Form der Partnerschaft Sie sich entscheiden, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen.
In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.

Wir informieren unsere Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.

In unsere Beratung beziehen wir erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein.

 

Typische Tätigkeitsbereiche:

  • Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Lebenspartnerschaftsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Adoption
Ehe, Partnerschaft, Familie