Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.
Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch die Person des Vertrauens im Sinne des Betroffenen handeln kann. Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.
Als Notare beraten wir über die Möglichkeiten der Vorsorge und erörtern, welche Vollmachten und Anordnungen individuell sinnvoll sind.
Typische Tätigkeitfelder:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
