Erbe und Schenkung

Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Denn nur so ist anfechtungssicher gewährleitstet, dass die gewünschten Personen oder Organisationen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Wir beraten unsere Mandanten bei der unmissverständlichen Formulierung ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch Erbfolge oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.

Als Notare kennen wir die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus unserer täglichen Arbeit. Unser Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern.

 

Typische Tätigkeitsbereiche:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Sicherung der Weiterführung eines Unternehmens
  • Vorweggenommene Erfolge
  • Schenkungen
  • Erbscheinsanträge
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbauseinandersetzungen
Erbe und Schenkung